top of page

Die jüngste Chronik des Verfassungsbruchs

Aktualisiert: vor 9 Stunden


Der Mechanismus des Parteienverbots

Am 16. Oktober 2025 verabschiedete das von „Georgischer Traum“ vollständig kontrollierte, faktisch einparteienbeherrschte Parlament im beschleunigten Verfahren ein Gesetzespaket, das das Verbot politischer Parteien sowie den zeitlich unbegrenzten Entzug politischer Rechte für mit diesen Parteien verbundene Personen vorsieht. Bereits die Geschwindigkeit der Verabschiedung, der formelhafte Charakter der Beratungen und der offenkundige Mangel an inhaltlicher Tiefe werfen schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen auf.

Die beschlossenen Änderungen widersprechen in ihrem Kern jenen fundamentalen Prinzipien der georgischen Verfassung, die politischen Pluralismus, Vereinigungsfreiheit und gleichberechtigte politische Teilhabe schützen. Ihrem Inhalt nach dienen sie weder der Stärkung der demokratischen Ordnung noch der Prävention realer Gefahren. Im Gegenteil: Das Gesetz schafft einen rechtlichen Mechanismus, mit dem politische Wettbewerber systematisch aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden können.

Am 31. Oktober des vergangenen Jahres wandte sich „Georgischer Traum“ mit dem Antrag auf Verbot dreier Oppositionsparteien an das Verfassungsgericht. Die Regierungspartei fordert das Verbot von drei der vier Parteien, die bei den Parlamentswahlen 2024 die Sperrklausel überwunden hatten: „Einheit – Nationale Bewegung“, „Koalition für den Wandel – Gvaramia Melia Girchi Droa“ sowie „Starkes Georgien – Lelo, Für das Volk, Für die Freiheit“.

Nach Darstellung von „Georgischer Traum“ seien diese Parteien in „verfassungswidrige Handlungen, einschließlich Sabotage gegen den georgischen Staat“, verwickelt gewesen und hätten sich „über Jahre hinweg mit im Wesentlichen identischen Positionen“ präsentiert.



Versammlungsfreiheit als Verwaltungsbewilligung

(der „Bürgersteig-Fall“)

Das einparteienbeherrschte Parlament von „Georgischer Traum“ hat bereits Änderungen am georgischen Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen beschlossen, die den verfassungsrechtlichen Kern der Versammlungsfreiheit faktisch aufheben und sie in ein Genehmigungsregime des Innenministeriums überführen.

Nach dem verabschiedeten Gesetz drohen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Versammlung bis zu 15 Tage, den Organisatorinnen und Organisatoren bis zu 20 Tage Verwaltungshaft, wenn sie den vom Innenministerium „vorgeschlagenen“ Ort oder die Route nicht akzeptieren und die Aktion am selbst gewählten Ort durchführen; im Wiederholungsfall ist sogar strafrechtliche Verantwortung vorgesehen. Zudem wurde gesetzlich festgelegt, dass die Durchführung einer Demonstration ohne vorherige Genehmigung nicht mehr möglich ist und dass diese Genehmigung ausschließlich vom Innenministerium erteilt wird.



Der berufliche Raum der Richterinnen und Richter unter den Bedingungen einer Verfassungskrise

Nach diesen ausgesprochen schwerwiegenden Entscheidungen, die fundamentale Menschenrechte offensichtlich verletzen, hat unsere Redaktion bewusst entschieden, sich an amtierende Richterinnen und Richter zu wenden. Nicht mit der Bitte um Stellungnahmen zu konkreten Verfahren, nicht zur individuellen Verantwortung und erst recht nicht zur politischen Loyalität, sondern mit einer einfachen, zugleich jedoch grundlegend wichtigen Frage: Gibt es Raum für berufliches Gewissen, wenn das Gesetz selbst die Verfassung verletzt?

Nachdrücklich ist festzuhalten, dass sich die Anfrage der Redaktion nicht auf Kommentare zu laufenden Verfahren, nicht auf Vorab-Bewertungen von Entscheidungen und nicht auf politische Erklärungen richtet. Das georgische Recht beschränkt Richterinnen und Richter tatsächlich in der öffentlichen Kommentierung konkreter Verfahren. Diese Einschränkung erstreckt sich jedoch nicht auf allgemeine, akademische und verfassungsrechtliche Überlegungen, die keinen Bezug zu einem konkreten Fall, einer Partei oder einem Ergebnis haben.

Richterinnen und Richter haben das volle Recht, ohne Gesetzesverstoß über allgemeine Prinzipien zu sprechen: über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft, über den Vorrang der Verfassung gegenüber einfachen Gesetzen, über die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention oder über die Rolle unabhängiger Gerichte unter autoritären Tendenzen. Das ist kein politischer Aktivismus. Es ist das Fundament des juristischen Berufs.

Mit anderen Worten: Eine Richterin oder ein Richter kann sagen, was ein Verfassungsstaat bedeutet, ohne zu sagen, wie sie oder er einen konkreten Fall entscheiden würde. Man kann über Rechte sprechen, ohne die Regierung zu erwähnen.

Wenn jedoch selbst auf solche neutralen und allgemeinen Fragen Schweigen folgt, handelt es sich nicht mehr um individuelle Zurückhaltung. Es ist ein systemisches Signal – ein Hinweis darauf, dass die Justiz nicht nur rechtlich, sondern auch mental in einem Raum eingeschlossen ist, in dem selbst das Sprechen über Recht als Risiko wahrgenommen wird.



Tiflis24 fragt – das Gericht schweigt


Im Zuge unserer Recherchen kontaktierten wir mehrere amtierende Richterinnen und Richter, um zu klären, ob sie zu offensichtlichen Verfassungsverletzungen zumindest eine allgemeine Position beziehen können.

Die Richterin des Obersten Gerichts Tamar Zambakhidze lehnte ein Interview ab und beendete das Gespräch durch Auflegen. Dieses Verhalten bedarf keiner weiteren Erklärung. Schweigen ist hier kein Ausdruck von Neutralität, sondern Selbstschutz – in einer Situation, in der eine Antwort als Risiko und die Beantwortung einer Frage als unerwünschte Verantwortung empfunden wird.

Auch die Richterin Tamar Khajomia hielten wir für ein Gespräch an. Sie bewahrte einen formal korrekten Kommunikationsrahmen, enthielt sich jedoch jeglicher Bewertung oder fachlicher Erläuterung. Fragen zu groben Verfassungsverletzungen, zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit und zur Rolle der Justiz blieben unbeantwortet. Höfliches Schweigen verwandelte sich hier in inhaltliche Leere – eine Leere, die sich inzwischen zu einem vertrauten Markenzeichen der georgischen Justiz entwickelt hat.

Angesichts der Tatsache, dass die Entscheidung über das Verbot politischer Parteien inhaltlich nicht auf eine bloße Einschränkung, sondern auf eine systemische Abschaffung der demokratischen Ordnung zusteuert und die politische Zukunft des Landes unmittelbar prägt, richteten wir unsere Anfrage auch an einen Richter des Verfassungsgerichts: Giorgi Kverenchkhiladze.


„Übertreib nicht“ als Sprache des Systems

Die Kommunikation mit Herrn Kverenchkhiladze verlief für uns völlig unerwartet. Er beleidigte unseren Journalisten verbal. Auf eine allgemeine und nicht fallbezogene Frage zu verfassungswidrigen Gesetzen antwortete er knapp und scharf: „Übertreib nicht.“ In demselben Kontext stellte er zudem die Professionalität des Journalisten infrage.

Dieser Vorfall ist nicht nur wegen des Tons, sondern vor allem wegen seines Inhalts bedeutsam. Wenn ein Richter des Verfassungsgerichts eine kritische Frage als „Übertreibung“ oder „Lärm“ abtut, ist das keine bloß individuelle emotionale Reaktion mehr. Es ist eine systemische Sprache – eine Sprache, in der die Frage als Dissonanz gilt und das Verlangen nach Erklärung als Störung der Ordnung.

Herr Kverenchkhiladze ist sich offenkundig bewusst, worunter er seine Unterschrift setzt und welche Folgen dies für die rechtliche und politische Realität des Landes hat. Vor diesem Hintergrund bleibt Kritik nicht länger eine abstrakte Debatte, sondern berührt auch persönliche Verantwortung.



Kafkas „Prozess“ als alltägliche Praxis

Diese Antwort und der Zustand der Justiz insgesamt erinnerten uns unweigerlich an Kafkas „Der Prozess“ – nicht als literarische Metapher, sondern als alltägliche institutionelle Realität, in der das Verfahren stets recht hat und die Frage stets überflüssig ist.

Unter solchen Bedingungen entsteht das, was man den „kollektiven Kverenchkhiladze“ nennen könnte: kein einzelner Richter, sondern ein Typus. Ein Funktionär, der keine individuelle Meinung mehr äußert, aber die Logik des Systems präzise ausführt. Seine abweichende Stimme kann protokolliert werden, ändert jedoch niemals das Ergebnis; Kritik ist nur so lange zulässig, wie sie sich nicht in eine Entscheidung verwandelt.

Bei Kafka ist das Gericht gesichtslos. In der heutigen georgischen Realität hat es Gesichter, doch die Funktion bleibt dieselbe: Verantwortung zerstreut sich, Entscheidungen gehören stets dem „System“, während konkrete Menschen lediglich unterzeichnen. So wird der Richter nicht zum unabhängigen Schiedsrichter, sondern zum Teil eines kollektiven Mechanismus – zum kollektiven Kverenchkhiladze.


Wenn Widerstand eine Wahl ist

Der Fall Udo Gemballa erinnert an eine einfache, aber unbequeme Wahrheit: Selbst in autoritären Systemen gibt es eine Wahl – sie ist nur oft teuer. In den 1950er Jahren arbeitete Gemballa als Richter am Kreisgericht Teterow. Die herrschende Partei (SED) war der Auffassung, er habe sich in mehreren Entscheidungen gegenüber der Partei nicht „ausreichend“ positioniert. In der Folge wurde er vorübergehend aus dem Richteramt entfernt, in Untersuchungshaft genommen und im November 1958 wegen „staatsgefährdender Agitation“ zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Urteilsbegründung war offen politisch formuliert: Gemballa wurde als „Propagandist kapitalistischer Verhältnisse“ und als „Gegner der sozialistischen Entwicklung“ dargestellt.

In dieser Geschichte sind nicht nur die Fakten entscheidend, sondern die dahinterliegende Logik: Das System reagiert besonders scharf, wenn ein Richter sich nicht mit einer formalen Rolle begnügt, sondern seine berufliche Verantwortung tatsächlich wahrnimmt. Genau darin liegt die Parallele zur Gegenwart. Erkennt eine Richterin oder ein Richter, dass eine Norm der Verfassung widerspricht, bleiben häufig nur zwei Optionen: Schweigen und formale Zustimmung oder beruflicher Widerstand in den noch möglichen rechtlichen Formen.

Im Fall Kverentschiladze deuten bereits festgehaltene abweichende Positionen darauf hin, dass es gewisse Elemente freier Meinungsäußerung gibt. Doch solange diese Stimme nicht vom sicheren Protokoll zur realen Handlung wird, bietet das System stets die bequemste Option an: „Sag deine Meinung, aber unterschreibe am Ende trotzdem.“ Das Beispiel Gemballa markiert genau diese Grenze: Widerstand gewinnt erst dann Bedeutung, wenn er mehr ist als Text – und wenn er das reale Risiko des Verlusts eigener Bequemlichkeit einschließt.

Kommentare


© 2025 – Betrieben und geschützt von Tiflis24

  • Facebook
  • X

Georgische Nachrichten auf Deutsch

Jetzt abonnieren und über neue Beiträge informiert bleiben

bottom of page