Systemische Blindheit der Jurist:innen
- Nina Tifliska

- vor 16 Stunden
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In einem Land, in dem das Recht erkennbar verbogen ist und „Gesetzlichkeit“ allzu oft als Gegenbegriff zu Gerechtigkeit benutzt wird, richtet sich der Blick der Gesellschaft automatisch auf jene, die eigentlich für den Schutzraum zuständig sind: Jurist:innen. Denn eine Anwältin oder ein Anwalt ist dem Wesen des Berufs nach nicht bloß Dienstleister, sondern ein institutioneller Gegenpol zur staatlichen Macht – ein Mechanismus, der Bürgerrechte gegen Übergriffe absichert und damit erst ermöglicht, dass „Recht“ mehr ist als Papier. Genau deshalb ist die juristische Stimme in Krisenzeiten nicht optional, sondern zentral.
In der georgischen Realität der letzten Jahre ist jedoch eine gegenteilige Dynamik unübersehbar. Nicht, weil es „keine Jurist:innen“ gäbe, sondern weil Institutionen, die Unabhängigkeit garantieren sollten, auffällig häufig Schweigen und Konformismus wählen. Dieses Schweigen wirkt längst nicht mehr wie ein Zufall oder eine einzelne Fehleinschätzung. Es hat sich zu einem systemischen Muster entwickelt, in dem professionelle Würde ausdünnt und institutionelles Vertrauen Schritt für Schritt erodiert.
Die Anwaltskammer als Kontrollobjekt
Die Anwaltskammer müsste, zumindest in der Theorie, das Rückgrat der Profession sein: ein Ort, an dem Anwält:innen ihre Unabhängigkeit verteidigen, Druck von oben abwehren und die Einhaltung professioneller Standards sichern. Wenn eine Kammerführung weder kritische Distanz noch Prinzipientreue sichtbar macht, verliert die Institution ihre Kernfunktion. Dann bleibt vom Anspruch der Selbstverwaltung nur die Hülle.
Die verbreitete Wahrnehmung, die Kammerleitung verhalte sich konformistisch und fungiere als Transmissionsriemen „von oben“, betrifft nicht bloß eine Person. Sie beschreibt eine institutionelle Erfahrung: Die Kammer wird als fügsame Struktur gelesen, nicht als autonome berufliche Vertretung. Unter solchen Bedingungen ist sie für Bürger:innen kein Symbol des Schutzes mehr, sondern ein weiterer Name ohne reale Verantwortung.
Juristische Hilfe und das Muster der Entpolitisierung
Besonders deutlich wurde dieses Muster im Umgang mit der Unabhängigkeit des staatlichen Rechtsbeistandsdienstes. Dieser Dienst war als eigenständige Struktur angelegt, die dem Parlament rechenschaftspflichtig war. Die Leitung wurde durch einen Rat gewählt, der aus neun Mitgliedern bestand und unterschiedliche Akteur:innen einbezog: Vertreter:innen der Anwaltschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen, den Public Defender, sowie eine Vertretung des Justizministeriums. Die entscheidenden Stimmen lagen – so die Logik des Modells – bei der Anwaltschaft. Genau diese Proportion sollte die Unabhängigkeit sichern.
Der Rechtsbeistandsdienst stellt kostenlose juristische Unterstützung für vulnerable Gruppen bereit. Er wurde im Juli 2007 gegründet und deckt über Rechtsberatungsbüros und Beratungszentren weite Teile Georgiens ab.
Das ist kein Randthema, sondern ein fundamentaler Baustein von Zugang zum Recht – also jener Minimalvoraussetzung, ohne die jede „Rechtsstaatlichkeit“ zur sozialen Frage verkommt.
Nach den jüngst im Parlament initiierten Gesetzesänderungen verschiebt sich jedoch das Zentrum der Kontrolle. Die Auswahl des Direktors soll in die Sphäre der Exekutive rücken, konkret unter die Zuständigkeit des Premierministers. Gleichzeitig soll sich die Rechenschaftspflicht des Dienstes vom Parlament zur Regierung verlagern. Das ist keine technokratische Umstellung, sondern eine Machtverschiebung mit absehbaren Folgen: Wer die Leitung bestimmt, prägt Prioritäten, Personalentscheidungen und letztlich die Grenzen dessen, was als „zulässig“ gilt.
Der Effekt des Schweigens
Nicht weniger problematisch ist die Stille, die diese Entwicklung begleitet. Wenn Änderungen so umgesetzt werden, dass Unabhängigkeit geschwächt oder formal eingehegt wird, ist eine professionelle Reaktion nicht bloß eine Frage „korporativer Interessen“. Es geht um das Recht der Bürger:innen auf tatsächlich unabhängige juristische Hilfe.
Wenn Anwält:innen in einem solchen Moment nicht öffentlich Position beziehen, reicht der Schaden weit über eine einzelne Institution hinaus. Schweigen erzeugt den Eindruck, dass das System ohne Widerstand umgebaut werden kann. Und dieser Eindruck senkt die Kosten künftiger Eingriffe: Was einmal widerstandslos durchgeht, wird beim nächsten Mal leichter. Wenn man Unabhängigkeit nimmt und die Profession das still hinnimmt, bleibt eine simple Frage übrig: Wer schützt dann den Einzelnen, wenn Schutz tatsächlich nötig wird?
Vertrauenskrise und die logische Frage
Vor diesem Hintergrund drängt sich eine harte, aber logische Frage auf: Worauf soll ein Bürger sein Vertrauen bauen? Auf eine Kammer, die Unabhängigkeit praktisch nicht sichtbar verteidigt? Oder auf Anwält:innen, die bei Einschränkungen der beruflichen Autonomie nicht hörbar reagieren?
Vertrauen in Institutionen ist keine Gefühlslage. Vertrauen ist ein Ergebnis. Es entsteht, wenn Prinzipientreue, Handeln, Verantwortung und öffentliche Begründungen erkennbar werden. Fehlen diese Elemente, verschwindet Vertrauen nicht dramatisch, sondern sachlich. An seine Stelle treten Zynismus, Apathie und das giftige Grundgefühl, dass „sowieso alles abgesprochen“ sei.
Was wäre ein Ausweg
Ein Ausweg entsteht nicht durch Rhetorik, aber die Richtung ist eindeutig. Beide Institutionen brauchen eine reale Erneuerung – weg von eingeübtem Konformismus, weg von der Kultur der stillen Anpassung, weg von Reflexen, die eher an Verwaltung von Ruhe als an Verteidigung von Rechten erinnern. Ein solcher Neustart hätte drei konkrete Merkmale.
Erstens: Unabhängigkeit in der Praxis sichern, nicht nur deklarieren. Zweitens: In kritischen Fragen öffentlich Position beziehen – nachvollziehbar, argumentativ, konsequent. Drittens: Berufliche Selbstachtung zurückgewinnen, sodass der Anwalt nicht als „systemkompatibler Spezialist“ wahrgenommen wird, sondern als tatsächlicher Verteidiger von Bürgerrechten.
Das ist keine romantische Forderung. Es ist der Mindeststandard der Profession. Solange dieser Mindeststandard nicht zurückkehrt, bleibt die Gesellschaft in jener vertrauten Lage: Das Recht wird gebogen – und die, die es schützen sollten, schweigen.





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